TICKET RÜCKERSTATTUNG
Wer das OUT IN THE GREEN nicht besuchen möchte und eine Rückerstattung des Ticketpreises wünscht,
klickt bitte hier und füllt das Formular aus.
Wir bitten Sie um ein wenig Geduld bei der Rückabwicklung und der Beantwortung allfälliger Fragen.
ABFALL
Wo viele Menschen sind, wird viel Abfall produziert. Zum Wohle aller, aber auch unserer Umwelt zuliebe, bitten wir Euch um aktive Unterstützung. Es hat auf dem gesamten Gelände gekennzeichnete Abfallinseln (inkl. Separaten PET- und ALU-Sammelbehälter). Bitte benützt diese und werft Euren Abfall nicht auf den Boden. Für unsere rund um die Uhr im Einsatz stehende Aufräumequipe ist dies eine grosse Hilfe.
ALKOHOL
Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Konsum von Alkohol strikt untersagt. Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Konsum von Spirituosen und Getränke mit Spirituosen (Mixgetränke) strikt untersagt.
Ist das Alter nicht zweifelsfrei über den gesetzlichen Limiten, muss dem Personal ein Ausweis (ID) gezeigt werden.
ALKOHOLPRÄVENTION
Trink ausreichend alkoholfreie Getränke und iss genug während des Konzerts! Das hilft dir, fit und klar zu bleiben.
BÄNDEL / TICKET
Dein Ticket muss am Eingang eingelöst werden. VIP Besucher erhalten einen Bändel für den Zugang zum VIP Bereich. Das Konzertgelände kann jederzeit verlassen und wieder betreten werden.
BESUCHER MIT HANDICAP
Das Konzertgelände ist grundsätzlich rollstuhlgängig. Es stehen Behinderten-Toiletten und ein rollstuhlgängiges Podest mit Sicht auf die Bühne zur Verfügung. Diese Bereiche sind jeweils auch für eine Begleitperson zugänglich.
Bitte berücksichtige, dass das Konzert auf einem offenen Gelände stattfindet. Je nach Wetter kann das Manövrieren eines Rollstuhles teilweise umständlich sein. Rollstuhlplätze -und Begleiterplätze sind direkt unter rollstuhl@ticketmaster.ch erhältlich.
Info: Solltest du bereits ein normales Ticket besitzen und Zugang zum rollstuhlgängigen Podest benötigen, dann melde dich bitte ebenfalls unter der angegebenen E-Mail Adresse bei Ticketmaster und tausche deine Tickets gegen ein Ticket für einen Rollstuhlplatz und Begleiterplatz um.
Weitere Informationen findest du hier:
CASHFREE
Einfach, sicher und bargeldlos bezahlen: das Out in the Green ist cashfree!
Einkäufe an allen Food – und Getränkeständen, Bars und Non-Foodständen, werden mit EC- oder Kreditkarte schnell abgewickelt. Auf dem ganzen Festivalgelände kann ausschließlich mit EC- oder Kreditkarte bezahlt werden.
Alle weiteren Informationen und einen FAQ findest du unter oitg.ch/cashfree
GETRÄNKEDEPOT
Auf jedes gekaufte Getränk wird ein Depot von CHF 2.– erhoben.
DROGEN
Drogen sind (wie überall in der Schweiz) auch am Festival verboten. Die Suchthilfe steht dir auf dem Gelände für Fragen über Alkohol und Drogen zur Verfügung.
ESSEN & TRINKEN
Wir bieten zusammen mit unseren Partnern aus der „Food & Beverage“ Branche ein vielfältiges und abwechslungsreiches Food- Angebot: Ob „gut bürgerlich“ schweizerisch, asiatisch, mexikanisch, italienisch oder vegetarisch – es wird an nichts fehlen. Und dies zu fairen Preisen.
Beschränkung Mitnahme Getränke: Auf das Konzertgelände dürfen keine Getränke mitgeführt werden.
FOTO/VIDEO
Professionelle Foto- und Videoaufnahmen sind auf dem Konzertgelände nicht erlaubt. Kleine Digicams und Smartphones dürfen auch im Konzertgelände benutzt werden.
FUNDBÜRO
Etwas gefunden? Etwas verloren? Kein Problem! Das Festival-Fundbüro befindet sich am gut gekennzeichneten Info-Point zwischen Festivalgelände und Haupteingang.
Nach dem Konzert werden die Fundsachen dem Städtischen Fundbüro übergeben.
Polizeiposten Frauenfeld
St. Gallerstrasse 17
8501 Frauenfeld
Telefon: +41 (0)58 345 24 60
Mail: info@oitg.ch
GEHÖRSCHUTZ
Leise Musik ist kein Genuss. Zu laute Musik auch nicht. Wir halten uns an die bestehende Regelung betreffend maximaler Lautstärke. Wem dies immer noch zu laut ist, kann und soll sich schützen. Wir verteilen deshalb gratis Gehörschutzpfropfen. Wo? Beim Info-Point, am Bühnengraben sowie an exponierten Bars.
INFO-POINT
Unsere langjährigen Mitarbeiter stehen für Fragen oder Anliegen aller Art zur Verfügung. Der Infostand befindet sich beim Haupteingang.
Er ist am Konzerttag durchgehend geöffnet. Im Vorfeld sind wir für Auskünfte unter info@oitg.ch erreichbar.
MINDERJÄHRIGE AM FESTIVAL
Kinder unter 8 Jahren dürfen zu den Konzerten auch in Begleitung einer personen-sorgeberechtigten Person nicht eingelassen werden. Kinder zwischen 8 und 16 Jahren dürfen die Konzerte nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person besuchen. Kinder bis 12 Jahre erhalten gratis Eintritt.
Für Jugendliche ab 16 Jahren wird der Zutritt zu Konzerten und Musikdarbietungen bis Mitternacht ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person genehmigt. Die entsprechende schriftliche Erlaubnis bzw. Beauftragung ist bei Zutritt nachzuweisen.
„Erziehungsbeauftragt“ kann nur eine Person werden, die die folgenden Anforderungen erfüllt:
Für VIP-Tickets ist der Einlass ab 18 Jahren.
Schliessfächer
Es wird an verschiedenen Standorten Schliessfächer geben.
Nach Geländeschliessung werden alle Schliessfächer geräumt. Zurückgelassene Gegenstände aus den Schliessfächern werden dem Städtischen Fundbüro übergeben:
Polizeiposten Frauenfeld
St. Gallerstrasse 17
8501 Frauenfeld
Telefon: +41 (0)58 345 24 60
Mail: info@oitg.ch
NATURSCHUTZ
Unser Konzertgelände befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Naturschutzgebiet. In Zusammenarbeit mit der zuständigen Aufsichtskommission haben wir umfangreiche Massnahmen zum Schutze dieser Zone erstellt. Wir bitten unsere Besucher diese zu beachten und zu respektieren.
TIERE
Ein Musikfestival ist für Tiere eine Qual. Deshalb: lasst eure geliebten Vierbeiner bitte zu Hause. Auch können wir Sie aus hygienischen Gründen nicht auf dem Gelände dulden. Danke für’s Verständnis!
TRINKWASSERSTELLEN
Auf dem Konzertgelände sind die Trinkwasserstellen gekennzeichnet.